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07 / 09 / 2023

REACH-Verordnung und die Gefahren der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

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REACH-Verordnung und die Gefahren der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, besser bekannt als REACH, ist eine Verordnung mit dem vorrangigen Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern.

 

 

Sie regelt die Herstellung von chemischen Stoffen und bewertet deren mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie betrifft alle chemischen Stoffe, nicht nur die, die in der Industrie verwendet werden, einschließlich derjenigen, die in Elektrogeräten, Möbeln usw. enthalten sind, so dass die große Mehrheit der europäischen Unternehmen davon betroffen ist.

 

Die für die Verwaltung dieser Verordnung zuständige Stelle ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Die für die Verwaltung dieser Verordnung zuständige Stelle ist die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Helsinki, Finnland, die sich dafür einsetzt, dass Unternehmen die Rechtsvorschriften einhalten, Informationen über chemische Stoffe bereitstellt, Gesundheitsbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung chemischer Stoffe prüft usw.

 

 

Kriterien für die Aufnahme von Stoffen in die SVHC-Liste.

Die ECHA bewertet auch die Aufnahme von Chemikalien in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC). Stoffe werden in diese Liste aufgenommen, wenn sie Bedenken hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umweltsicherheit aufwerfen. Einige der Kriterien für die Aufnahme sind:

  • Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, insbesondere solche, die unter die Kategorien 1A oder 1B der CLP-Verordnung (CE) 1272/2008 fallen.
  • Stoffe, die als persistent oder sehr persistent eingestuft sind, sowie bioakkumulierbare Stoffe (vPbP) und toxische Stoffe (PBT).
  • Andere Verbindungen, für die ausreichende wissenschaftliche Beweise vorliegen, die zeigen, dass sie eine vergleichbare Gefahr wie die zuvor beschriebenen Stoffe darstellen könnten.

Diese Liste wird ständig erweitert und nimmt Stoffe auf, wenn ausreichende Beweise für ihre Gefährlichkeit bekannt werden.

 

Bisphenol A wurde in die SVHC-Liste aufgenommen.

Im Jahr 2017 wurde die Liste beispielsweise aktualisiert, wobei vier neue Stoffe aufgenommen wurden, darunter Bisphenol A.

 

 

Bisphenol A wird in großem Umfang bei der Herstellung von Kunststoffen und Harzen verwendet, vor allem bei der Produktion von Epoxid und Polycarbonat, und es spielt auch eine Rolle bei der Herstellung verschiedener Polysulfone und von PVC. BPA wurde als endokriner Disruptor identifiziert, der sich sowohl auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt schädlich auswirkt. Es wirkt sich toxisch auf die Fortpflanzung aus, kann die Augen und die Atemwege schädigen, Hautallergien auslösen und ist außerdem als hochgiftig für Wasserorganismen eingestuft.

 

Die PFAs und der SVHC

In einer neueren Entwicklung wurde im Februar 2023 ein Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt, einer umfangreichen Gruppe von mehr als 10.000 Verbindungen, die in verschiedenen Branchen weit verbreitet sind. Diese Entwicklung hat in den Sektoren, in denen diese Stoffe verwendet werden, wie z. B. in der Kosmetik-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, zu erheblichen Umwälzungen geführt. Diese Branchen suchen nun aktiv nach alternativen Lösungen, die die Aufnahme dieser besorgniserregenden Stoffe vermeiden.

 

 

Durch die Aufnahme in die SVHC-Liste sind Unternehmen, die solche Stoffe verwenden, verpflichtet, die ECHA zu benachrichtigen, wenn die Konzentration des Stoffes in dem Produkt 0,1 % (m/m) übersteigt. In solchen Fällen ist für die Vermarktung des Produkts eine spezielle Verwendungsgenehmigung durch die ECHA erforderlich.

 

Venair und die freien SVHC-Produktlösungen

Venair-Silikonprodukte für die Lebensmittel-, Selbstpflege- und Pharmaindustrie werden ausschließlich aus medizinischem Silikon hergestellt, das kein Produkt der SVHC-Liste enthält, das den Grenzwert von 0,1 % (m/m) überschreitet. So können wir die Kontinuität unserer Versorgung sicherstellen und gleichzeitig die Sicherheit des Endverbrauchers garantieren.

 

 

These products stand as a compelling substitute for various plastic hoses and tubing options like PVC, as well as other materials that might contain BPA, phthalates, or other SVHC-related substances.

 

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